Freitag, 27. September 2013

Personenschaden

Mal eine Erzählung aus einer anderen Branche. Eine Bekannte arbeitet bei der Bahn am Infoschalter. Eines Tages kommt ein gestresster Mann zu ihr und beschwert sich über die Verspätung seines Zuges und verlangt eine Erstattung. Da der Zug aber aufgrund eines Selbstmords auf den Gleisen verspätet war erklärt meine Bekannte ihm, dass die Bahn für Verspätung aufgrund von "Personenschaden" nicht aufkommt. Daraufhin verlangte der Mann von ihr Name und Anschrift der Hinterbliebenen. Er wolle in diesem Fall dort eine Erstattung seiner Fahrkosten verlangen...

... ohne Worte!
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16 Kommentare:

  1. Ich weiß nicht so recht auf wie vielen Ebenen das pervers ist.

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  2. Das amerikanische Prinzip: Immer muß irgend jemand für mein Ungemach haftbar sein. Ekelhaft.

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  3. Der Selbstmörder hat zweifelsfrei einen Schaden verursacht. Wer er nicht gerade unzurechnungsfähig o.ä. war, dann muss er diesen Schaden auch ersetzen - bzw. seine Erben. Es gibt unzählige Möglichkeiten eines Selbstmordes ohne Dritte zu beteiligen oder (wie hier) sogar zu gefährden. Ich habe daher keinerlei Mitleid mit ihm und finde die Schadenersatzforderung an die Erben daher völlig in Ordnung.

    Umsonst ist nicht mal der Tod!

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  4. Manche Leute sind wirklich so abgestumpft.
    Und das Schlimmste: Die Gerichte würden ihm bei einer Zivilklage wahrscheinlich sogar Recht geben....

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  5. Allerdings muss die Bahn laut EU-Urteil für Verspätungen, verursacht durch höhere Gewalt, sprich Eis, Sturm und Regen, Ersatz leisten.
    Fragt euch also bei der nächsten Fahrt nicht, warum die Ticket-Preise schon wieder so heftig angezogen haben...

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  6. @Anonym, 27. September 2013, 22:08 Uhr

    Soso, und weil Sie mit dem Selbstmörder kein Mitleid haben, halten Sie es auch gleich für völlig in Ordnung, die trauernden Hinterbliebenen noch zusätzlich mit kleinkariertem Scheiß zu quälen?
    Sehr sympathische Einstellung, das.
    Geben Sie's doch zu: Sie sind der Bahnkunde aus dem Blogeintrag. Sie sind dieser Mensch, dem jegliche Empathie und jeglicher Sinn für Anstand und Moral fehlen.

    Mir wird gerade sehr übel...

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  7. Was ist falsch daran, den Verursacher heranziehen zu wollen? Er hat den Schaden schließlich sogar vorsätzlich, in aller Regel im vollständigen Wissen seines Eintretens herbeigeführt. Die Folgen anderer Eingriffe in den Bahnverkehr werden von der entsprechenden DB-Tochter (bzw. einem an dieser Stelle stehenden Unternehmen) ebenfalls eingetrieben.

    Wer es nicht begreifen möchte, dem sei bspw. ein Kfz-Selbstmörder auf den Weg gegeben, der (im besseren Falle nur) das Wohneigentum stark beschädigt ...

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  8. Selbstmörder sind in der Regel schwer depressiv. Da denkt man nicht über die Konsequenzen nach, weil man das schlicht nicht kann.
    Aber hauptsache den Angehörigen, die sich wahrscheinlich sowieso schon Vorwürfe ohne Ende machen, ans Bein pinkeln.

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  9. Mein erster Reflex war auch, dass man das nicht darf. Die Hinterbliebenen sind nicht schuld, und sie haben mit dem Todesfall schon genug zu bewältigen. Aber so einfach ist es offenbar nicht, wie Roland Schimmel im Legal Tribune Online unter dem Titel Trauma nach Schienensuizid - Das Recht des Lokführers auf Schadensersatz von den Erben schreibt (muss man googeln, den Link erlaubt mir blogspot leider nicht). Demnach sind es meistens auch nicht die Lokführer, sondern Versicherungen, die mit Schadenersatzforderungen an die Hinterbliebenen herantreten.

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  10. Gegen den Lokführer ist es etwas anderes. Die tragen meist lebenslange Trauma mit sich. Natürlich sollte man einen angemessenen Zeitraum zwischen "Tat" und Forderung lassen, und nicht 2 Tage nach der Beerdingung damit ankommen...
    Auch wenn die Erben nichts dafür können, der Lokführer kann noch weniger dafür.

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  11. Unfall auf der Autobahn, deswegen im Stau, Flugzeug verpasst .... darf man den Unfallverursacher dann auch verklagen?
    Wenn es wirklich mal soweit kommt ..... na danke

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  12. @ PB: Weil der Unfall vorsätzlich zum eigenen Nutzen herbeigeführt wurde?!

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  13. Unfassbar, wie selbstbezogen einige Menschen sind. Da ich viel Bahn fahre, hab ich es schon häufiger erlebt, dass Züge wegen Personenschaden ausgefallen sind. Da gibt es fast immer beschämende Reaktionen einiger weniger, die sich gar nicht vorstellen können, dass es tatsächlich noch schlimmere Dinge im Leben gibt als eine Stunde zu spät irgendwohin zu kommen. Man kann ihnen nur wünschen, niemals echte Probleme zu bekommen, da sie ja offensichtlich gar nicht belastbar sind.


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  14. Aua. Das ist schon heftig.
    Allerdings habe ich auch schon erlebt, wie kaltschnäuzig man mit etwas Übung sein kann selbst bei allzu abstrusen Kundenbegehren. Servicekärtchen rausgeben (intern: Motzkärtchen) und dem Kunden nahelegen, das Anliegen dem Service vorzutragen, der es zur Erledigung an die richtige Stelle weiterleitet.

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  15. Ich finde das auch vollkommen legitim. Stell dir vor, du bist selbstständig, verpasst einen wichtigen Geschäftstermin und dir entgehen tausende Euro. Stell dir vor du verpasst deine Kreuzfahrt. Dir entsteht ein Schaden und den muss der Verursacher erstatten. Kann er es selbst nicht, müssen es seine Erben.

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