Mittwoch, 25. Dezember 2013

Frohe Weihnachten

Frohe Weihnachten :)

"Ein Parkplatz! Ein Parkplatz direkt neben der Tür" - 
Es war ein wahres Weihnachtswunder!

 Via Ebay

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4 Kommentare:

  1. Das Halteverbotsschild muss doch irgendwo sein!? *weitersuch*

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  2. Das Rollstuhlsymbol ist wohl zugeschneit :) (gilt es dann noch?)

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  3. @Taubenratte: (Komplett) Zugeschneite Verkehrsschilder gelten nicht, solange man aus der bloßen Form des Schildes nicht auf dessen Aussage schließen kann. Also bei "Stop"-Schildern, bei "Vorfahrt beachten" und auch beim "Andreaskreuz" kann man sich nicht herausreden. Auch sonst offensichtliche Verkehrsregeln (50km/h in der Innenstadt) gelten trotz verschneitem Schild. (So zumindest mein Wissensstand.) Siehe auch hier: http://www.juraexamen.info/olg-hamm-beschluss-30-09-2010%E2%80%93iii-3-rbs-33609-zugeschneite-verkehrszeichen/

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  4. Hoffe du bist gut im neuen Jahr angekommen und versorgst uns weiterhin mit vielen lustigen Geschichten.

    Liebe Grüße!

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