@Taubenratte: (Komplett) Zugeschneite Verkehrsschilder gelten nicht, solange man aus der bloßen Form des Schildes nicht auf dessen Aussage schließen kann. Also bei "Stop"-Schildern, bei "Vorfahrt beachten" und auch beim "Andreaskreuz" kann man sich nicht herausreden. Auch sonst offensichtliche Verkehrsregeln (50km/h in der Innenstadt) gelten trotz verschneitem Schild. (So zumindest mein Wissensstand.) Siehe auch hier: http://www.juraexamen.info/olg-hamm-beschluss-30-09-2010%E2%80%93iii-3-rbs-33609-zugeschneite-verkehrszeichen/
Das Halteverbotsschild muss doch irgendwo sein!? *weitersuch*
AntwortenLöschenDas Rollstuhlsymbol ist wohl zugeschneit :) (gilt es dann noch?)
AntwortenLöschen@Taubenratte: (Komplett) Zugeschneite Verkehrsschilder gelten nicht, solange man aus der bloßen Form des Schildes nicht auf dessen Aussage schließen kann. Also bei "Stop"-Schildern, bei "Vorfahrt beachten" und auch beim "Andreaskreuz" kann man sich nicht herausreden. Auch sonst offensichtliche Verkehrsregeln (50km/h in der Innenstadt) gelten trotz verschneitem Schild. (So zumindest mein Wissensstand.) Siehe auch hier: http://www.juraexamen.info/olg-hamm-beschluss-30-09-2010%E2%80%93iii-3-rbs-33609-zugeschneite-verkehrszeichen/
AntwortenLöschenHoffe du bist gut im neuen Jahr angekommen und versorgst uns weiterhin mit vielen lustigen Geschichten.
AntwortenLöschenLiebe Grüße!