Dienstag, 24. Juli 2012

Blinde Kundin wird Supermarkt verwiesen

In einem Supermarkt in Rheinland-Pfalz wurde letzten Samstag eine blinde Kundin rausgeworfen, weil sie ihren Blindenhund mit in den Laden genommen hat. Kann man hier nachlesen.

Das halte ich für eine absolute Frechheit. Natürlich sind Hunde grundsätzlich nicht erlaubt, aber wenn es sich um einen Blindenhund handelt macht, wie in dem Artikel erwähnt, auch der Gesetzgeber eine Ausnahme.

Es folgte eine Entschuldigung der Filialleitung (hier nachzulesen), aber das hätte meiner Meinung nach gar nicht erst passieren dürfen.

In "meinem" Supermarkt haben wir zwei blinde Stammkundinnen von denen eine regelmäßig mit ihrem Hund den Laden betritt. Ich wäre niemals auf die Idee gekommen sie aufgrund dessen dem Laden zu verweisen. Zudem sind die Hunde ja darauf trainiert die blinde Person zu führen und sich nicht von äußeren Reizen ablenken zu lassen. Bei der mir bekannten Kundin bzw. ihrem Hund gab es da auch nie Probleme. Gesetze hin oder her, menschlich finde ich das Verhalten wirklich unmöglich!




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8 Kommentare:

  1. Ich als starke Hundehaar-Allergikerin will sichergehen können, dass in einem LEBENSMITTELgeschäft keines dieser Tiere in die Nähe der Nahrungsmittel kommt, die ich später nach Hause tragen und konsumieren werde.
    Es muss doch möglich sein, dass eine blinde Person bei ihrem wöchentlichen Einkauf einen Freund/Nachbarn/Bekannten/Verwandten um Hilfe bittet, ohne die Gesundheit ihrer Mitbürger zu gefährden.

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  2. @Anonym

    Wie oft kommt es bitte vor, dass sie evtl. in einen Laden kommen, wo vorher ein Blindenhund war!? Dieser Hund lutscht sicherlich keine Lebensmittel ab. Wie machen sie das denn im normalen Leben in der Stadt, gehen sie dann auch auf die andere Straßenseite wenn ihnen ein Hund entgegen kommt!?

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  3. Ja natürlich, ich habe schließlich keine Lust auf einen asthmatischen Anfall.
    Versuchen Sie mal, im Gang eines Supermarktes auszuweichen...

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    1. Vielleicht kann man im Gang eines Supermarktes nicht ausweichen, aber man kann den Rückzug antreten, wenn man den Hund kommen sieht...

      Sie sind also ernsthaft der Ansicht, ein Blinder hätte kein Anrecht auf ein selbstbestimmtes Leben und müsse sich bei einem so banalen Vorgang wie einem Einkauf die Hilfe anderer suchen - nur für den Fall, dass Sie rein zufällig ca. einmal im Jahr zur selben Zeit im selben Supermarkt sind...?
      Mir fehlen die Worte!

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    2. Sollte ich den Hund sehen, kann ich den Rückzug antreten. Wenn nicht habe ich Pech gehabt, wollen Sie das damit sagen?

      Es kann nicht angehen, dass Allergiker Rücksicht auf Blinde nehmen müssen, Blinde jedoch keinerlei Rücksicht für Allergiker aufzubringen zu haben. Wo steckt da die Logik? Ist das Attribut "blind" als gefährlicher und schützenswerter einzuschätzen als "hochgradig allergisch"?

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    3. Nein, ich finde keineswegs, das "blind" wichtiger/schützenswerter/was-auch-immer ist als "hochgradig allergisch".
      Ich finde, jeder Mensch hat ein Anrecht auf ein selbstbestimmtes, möglichst gefahrfreies und nach Möglichkeit auch noch glückliches Leben.

      Als hochgradig allergische Person kann ich ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben führen. Ich muss natürlich darauf achten, Allergene zu meiden. Sie sagen ja selbst, dass Sie Hunden generell weiträumig aus dem Weg gehen. Sollten Sie auf einem Spaziergang einen Hund übersehen, der in Ihrer Nähe durchs Gebüsch tollt, hätten Sie nach Ihrer Logik ja genauso "Pech gehabt".
      Und mal ehrlich: Blindenhunde trifft man im Vergleich zu normalen Haushunden nun wirklich sehr, sehr selten.

      Als blinde Person _kann_ man auch ein weitgehend selbstbestimmtes Leben führen - wenn die Umwelt einen lässt.
      Wenn natürlich notwendig Hilfen wie Blindenhunde plötzlich nicht mehr überall dabei sein dürften, wäre dies nicht mehr gegeben.
      Der Gesetzgeber wird sich also durchaus was dabei gedacht haben, dass Blindenhunde eben nicht vor dem Gesetz mit normalen Haushunden gleichgestellt sind.

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  4. Ich bleibe auch bei meiner Meinung: für mich hat eine erblindete Person das Recht den Blindenhund mitzunehmen. Und wie ich schon sagte, die Hunde sind trainiert darauf sich nicht ablenken zu lassen oder die Waren zu "beschmutzen". Als Allergiker ist das sicher ärgerlich, aber es kommt doch keinen Weg jederzeit allen Hundehaaren zu entkommen.

    Die andere blinde Kundin die regelmäßig an meiner Kasse ist lässt sich beim Einkauf immer helfen. Das bedeutet also dass einer der Mitarbeiter sie an der Hand durch den Laden führt. Ich kann gut verstehen wenn jemand dann die Selbstständigkeit bewahren möchte selbst durch den Laden zu gehen. Und das auch gerne mit Hund!

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  5. Erinnert mich an 'ne Story, die ich kürzlich auf notalwaysright oder notalwaysworking gelesen hab ... leider leider find' ich die grad nich mehr.
    Da wurde jedenfalls auch eine Blinde mitsamt Blindenhund aus dem Bettengeschäft rausgeworfen ... "Mam, die Hundehaare können auf Matratzen etc. gelangen" "Aber Sie dürfen nicht ... die Gesetze regeln das klar" "Raus!"

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