Mittwoch, 21. August 2013

Erdbeeren probieren

Ein Rewe-Markt in Brandenburg verlangte von einer Kundin eine Strafzahlung von 114,07 Euro. Sie hatte im Markt drei Erdbeeren im Wert von 54 Cent probiert und die Schale Obst anschließend wieder zurück gestellt, da ihr die Erdbeeren nicht geschmeckt haben. Kurz darauf wurde sie vom Hausdetektiv angehalten und bekam einige Zeit spät den Brief mit der gewünschten Zahlung von 114,07 Euro.
Die Markt-Chefin sagte, dass es für sie ums Prinzip gehe: eine einzelne Traube oder Erdbeere wäre kein Problem, alles andere aber zuviel.

Was haltet ihr davon? War die Reaktion gerechtfertigt oder hätte eine Verwarnung auch gereicht?


Hier der Link zum Artikel und hier die Reaktion des betroffenen Rewe-Markts.


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13 Kommentare:

  1. Vollkommen übertrieben! Ich erlebe regelmäßig, dass Kunden Ware kaputt machen, zB teure Alkoholflasche die aus der Hand fällt. Die Kunden zahlen dafür rein gar nix (schon sind 20-40 Euro futsch!). Genauso fällt mal in der Obst und Gemüseabteilung zB eine komplette Packung Erdbeeren zu Boden, und sobald die Ware auf dem Boden war (also die Erdbeeren selbst, weil aus Packung gefallen), werden sie nicht mehr verkauft.

    Das genannte Argument von PRINZIP sehe ich auch etwas anders! Fingerspitzengefühl zum Kunden ist viel wichtiger heutzutage, denn positive sowie negative Mundpropaganda der Kundschaft kann viel ausmachen. Wenn das Probieren von Obst/Gemüse unerwüncht ist, dann ganz normal darauf hinweisen und fertig. Ohne Kasperltheater! Da bekomme ich als Kunde schon etwas Angst was als nächstes lauern könnte, da geht man in den Supermarkt und schon hat man eine Security oder ein Verfahren am Hals!

    Schon miterlebt, dass Kundschaft am nächsten Tag an der Kasse sagte, dass die Erdbeeren von gestern zur Hälfte faul waren, und die andere Hälfte war gut (haben sie dann auch gegessen). Der Kunde hat den VOLLEN Preis zurückerstattet bekommen. Und hier sehe ich einen gemeinsamen Nenner; ob die Erdbeeren von innen faul sind, kann er erst NACH DEM PROBIEREN feststellen. Ob er das daheim macht oder schon mittels Probe direkt im Supermarkt, ist eigentlich egal. Ein zufriedener Kunde ist immer ein Gewinn!

    Ich finde viele andere Dinge störender von Kunden, aber das Probieren von Obst und Gemüse ist eigentlich im normalen Rahmen. Wenn ein Kunde nicht sehr nahe zum Supermarkt wohnt (könnte auch auf Durchreise sein), dann hat er ja kaum die Möglichkeit am nächsten Tag zu reklamieren, dass die Ware schlecht war. Daher sollte ein wenig Probe gestattet sein.

    Und nochmals; ja es gibt immer einige Kunden die alles ausnutzen. Daher ja meine Meinung, dass ein normales Ansprechen vom Personal zum Kunden, bitte etwas weniger zu probieren, ausreichen sollte. Auf Dauer vertreibt sonst ein Supermarkt nur seine Kunden.

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  2. Ich kann mich Astroman nur anschließenb. Man hätte die Kundin einfach ansprechen sollen. Doch dieser Schuss jetzt mit der fetten Rechnung am Ende ist einfach zuviel. Das bedeutet mindestens eine Kundin weniger.

    Natürlich ist es ärgerlich, wenn Kunden sich im Einzelfall in der Obst- und Gemüseabteilung durchfressen. Aber zum Einen sind das wohl Ausnahmefälle, die in keinem Verhältnis zum am Ende des Tages immer noch wegzuschmeißender Ware stehen, und zum Anderen liegt das auch wenig in der Verantwortung des Supermarktbetreibers, der ja durchaus auch wieder die gute alte Bedienung in dieser Abteilung einführen könnte, so wie es früher mal war. Und wenn das Personal für die Bedienung zu teurer ist als der illegale Verzehr durch Kunden, dann rechnet sich das wohl immer noch.

    Aber wie gesagt: Wenn es zu einem Problem wird, dann hätte freundliches Ansprechen genügt.

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  3. Die hohe Strafe finde ich auch übertrieben. Jedoch frage ich mich auch warum die Kundin gleich 3 Erdbeeren gefuttert hat, wenn sie ihr doch eh nicht schmeckten?

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  4. Wieso ist das übertrieben? Mir hat man als Kind schon gelernt das man mit den Augen schaut, nicht mit den Händen. Und wenn ich etwas will, frage ich danach. Ich würde im Leben nicht auf die Idee kommen mich in einem Supermarkt einfach "durchzufressen". Man vergisst immer, das nicht 15 Kunden am Tag im Laden sind, sondern mehrere tausend. Wenn man da jedesmal ein Auge zudrückt hat man am Tag gleich mehrere Euro verschenkt. Und das rechnet mal aufs Jahr hoch. Mag sein, das ein Regiemarkt sich das leisten kann. Aber als privater Einzelhändler muss man halt anders kalkulieren.

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  5. Ich finde die Geldstrafe zwar etwas überzogen, aber im Grunde finde ich es okay so. Finde es eine Unverschämtheit sich durchzufuttern. Eine Erdbeere hätte meiner Meinung zur Probe gereicht!

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  6. Ich finde das auch überhaupt nicht übertrieben. Ich muss nicht ganze drei Früchte probieren, um dann zu merken, dass es mir nicht schmeckt. Man muss doch nur mal gucken, wie viele Erdbeeren in einer Schale sind und dann prozentual ausrechnen, was die Dame sich da mal eben gratis genehmigt hat.

    Da muss ich wieder mit dem alten "Wenn das jeder tun würde..."-Argument kommen.

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  7. Problem ist, dass nicht wenige Kunden erst gar nicht kaufen wollen, wenn sie nicht probieren dürfen. Ich kaufe auch ungerne die Katze im Sack. Bei den vielen Massen an Obst und Gemüse, die wöchentlich in Supermärkten landen, kann nicht überall 1A Qualität dabei sein.

    Bester gemeinsamer Nenner bleibt wohl das normale freundliche Ansprechen der Kunden. Eine einzige schlechte Erfahrung spricht sich laut Studie an 70-80 Personen weiter, und das überlegen sich dann so manche Unternehmen.

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  8. Also drei sind schon recht viel, aber man hätte die Kundin doch einfach bitten können, das Schälchen einfach zu kaufen!

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  9. 'Das Prinzip' rechtfertigt mEn nicht die hohe Strafe.
    Wenn ich eine Ware (noch) nicht kenne und erst probieren möchte, investiere ich den Kaufpreis. Das gilt für Erdbeeren genau wie für andere Artikel. Was soll denn der Einzelhändler dafür können, dass uns die Erdbeeren vom Acker im Nachbardorf persönlich nicht schmecken? Ich probiere ja auch nicht die neueste Joghurtsorte direkt im Laden, von wegen 'Katze-im-Sack'.
    Fest abgepacktes Obst ist natürlich fies; da muss man die schimmligen Früchte ja mitkaufen. Ansonsten gilt: Schlechte Früchte kann man nach Augenmaß aussortieren.

    Ein kulanter Laden, dem Kundenbindung wichtig ist, würde natürlich an dieser Stelle erstmal dem Kunden mitteilen, dass sein Verhalten uU. als Diebstahl angesehen wird, oder gleich ein "Futtern verboten"-Schild aufstellen. Aber es handelte sich ja hier um einen REWE-Laden ;-)

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  10. Musste sie wirklich drei Erdbeeren probieren, ob sie ihr schmecken? Auf die Idee wäre ich nie gekommen (einfach zu probieren, ohne zu kaufen). Ich tu ich schon schwer, manches Obst / Gemüse mit dem Drucktest (ob reif oder nicht) zu testen, da ich es unangenehm finde zu wissen, dass das wahrscheinlich schon viele andere Kunden vor mir getan haben.
    Ob der "Preis" des Marktes gerechtfertigt ist, weiss ich nicht. So aus dem Bauch raus finde ich ihn hoch, denn eine Schale Erdbeeren kostet nicht so viel.

    Gruss Rena

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  11. Ich finde die Vorgehensweise völlig ok. Warum müssen es 3 Erdbeeren sein zum Probieren?
    Wobei ich auch schon eine einzige nicht einfach so probiere. Wie schon jemand vor mir schrieb wurde mir das auch als Kind schon beigebracht und gebe es auch so an meine Kinder weiter.
    Wenn ich bei loser Ware wirklich probieren möchte frage ich IMMER einen Angestellten.
    Ebenso halte ich es mit dem Öffenen von Verpackungen von Kleidung/Geräten etc.
    Auch wenn ich weiß das ich das Recht dazu habe, und ein Öffnen nicht zum Kauf verpflichtet wie viele glauben.
    Wenn ich reinschauen möchte, bitte ich eine Verkäuferin. So verhindere ich auch das ich versehentlich die Verpackung beschädige und der Artikel dann nicht mehr gut zu verkaufen ist.

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  12. Ich finde das Vorgehen grundsätzliches auch etwas drastisch, aber andererseits muss man sich schon fragen, wieso sie denn unbedingt 3 Erdbeeren probieren musste. Ich verstehe ja noch wenn es 2 sind, man kann ja eine gute oder schlechte erwischt haben und muss sich vergewissern. Aber spätestens da hätte man ja wissen können ob man die Ware jetzt kaufen möchte. Allerdings hätte ich in dem Fall auch eine Verwarnung für ausreichend empfunden.

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  13. Also ich finde es völlig Ok wie die Cheffin da reagiert hat. Wenn eine Person das macht kann man das sicherlich verknusen. Aber wenn jeder Kunde auf die Idee kommt zu probieren, sind die Verluste enorm. Wer will schon eine Schale haben, an der Andere bereits genascht haben.
    Wenn man es gleich unterbietet, dann kommen die anderen Kunden nicht auch erst auf die Idee.
    Die Frau sollte sich auch mal überlegen, wie sie es finden würde, wenn sie einen kleinen Laden hätte und immerzu welche probieren, aber nichts kaufen. Fände sie sicher auch nicht witzig.

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